Blaue Glasschale auf der eine Kette aus Holzperlen in Regenbogenfarben liegt

Lieferkettengesetz

In Deutschland gilt seit Januar 2023 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (im Ernst, so heißt das). Es ist nach langen und zähen Verhandlungen mit der Industrie und ihren Vertretern verabschiedet worden und gilt zunächst nur für sehr große international tätige Unternehmen (Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern – das sind etwa 700 Unternehmen).

Was ist NEU?

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz bleibt hinter den Erwartungen an ein wirksames Lieferkettengesetz, ist aber ein erster Schritt in Richtung verbindlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen in der globalen Wirtschaft. Weitere Schritte hin zur Einhaltung von Menschenrechten, sozialen Standards und Umweltschutz in globalen Lieferketten können jetzt über das europäische Parlament auf den Weg gebracht werden. Dafür arbeitet die Kampagne YES EU CAN.

Wozu ein Lieferkettengesetz?

Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Da diese in der globalisierten Welt immer komplexer und unübersichtlicher geworden sind, war es dringend notwendig, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen.

Weltläden beteiligen sich von Anfang an an den Kampagnen für ein Lieferkettengesetz. Während die Industrie immer für Selbstregulierung plädiert. Dies hat bisher ausgesprochen wenig Erfolg sowohl im Bereich Lebensmittel als auch bei verarbeiteten Produkten gehabt.

Vor über 20 Jahren hat sich die Lebensmittelbranche dazu verpflichtet, die Kinderarbeit im Kakaosektor zu beenden. Leider hat sich tatsächlich bis heute trotz vieler Initiativen, global gesehen, wenig getan.

In der Modebranche wurde durch das Unglück an der Rana Plaza in Bangladesh bekannt, wie prekär die Produktionsbedingungen unserer Kleidung sind. Nach dem Einsturz eines Gebäudes, bei dem tausende Arbeiter*Innen starben und noch mehr verletzt wurden, wurde sichtbar, wer den Preis für unsere günstige und auch die gar nicht so günstige Mode zahlt.